![]()
Garten Begehung in Ihrem Block 
auch in diesem Jahr findet wieder die erforderliche Gartenbegehung statt.
Wann? Am 21 und 22 Mai ab 9.00 Uhr
Es würde uns freuen, die Gärten in einem kleingärtnerisch bewirtschafteten
und guten Zustand anzutreffen.
Wir werden auch in diesem Jahr wieder darauf zu achten haben, dass die Gärten entsprechend den Bestimmungen des Pachtvertrages und der Gartenordnung bearbeitet sind. Dazu gehören unter anderem:
1. Zustand der Gärten einschließlich der Rabatten vor den Gärten.
2. Zustand von Türchen, Außen- und Innenzäunen, Wege innen und außen.
3. Zustand der Obstgehölze, (Bäume und Sträucher).
4. Unerlaubte Anpflanzungen: z.B. (Koniferen, Ziersträucher, Süßkirschen, Wahlnuß)
5. Bewirtschaftung (ausreichende Nutzfläche, Ziergarten, Laubenteil, Komposterplatz)
6. Unerlaubte Auf- und anbauten.
7. Abbau der Partyzelte und Plastikdächer.
8. Freihaltung der Grenzen zu den Nachbarn und Trasse hinter den Gärten.
9. Freiflächen hinter den Außenzäunen bei Grenzgärten.
10. Fäkaliengruben/Tonnen + Ableitung von Grauwasser! (Spülbecken).
In begründeten Fällen werden wir die Pächter anschreiben müssen.
Werden Verstöße nicht beanstandet, ist das kein Freibrief für den jeweiligen Gartenfreund.
Auch ein Berufungsrecht gibt es nicht.
Zu Euren eigenen Aufgaben gehören die Kontrolle der Wasserzähler und der Stillstand des Zählers.
Schäden an den Hauptleitungen (vor dem Zähler) sind unverzüglich dem Blockwart oder dem Vorstand zu melden.
Wasserverluste müssen eingedämmt werden.
Bitte unterstützt Eure Blockbetreuer und den Vorstand bei den Bemühungen um eine schöne Anlage,
eine gute Gartengemeinschaft unter Einhaltung der Bestimmungen der Gartenordnung, des Pachtvertrages und der Satzung des Vereins.
![]()