Allgemeine Tipps für Mai
Gemüse:
Ab Mitte des Monats
Mai können
empfindliche Gemüse- und
Obstarten ins Freiland z.B. Tomaten, Gurken, Paprika,
Sellerie, Zucchini,
ausgepflanzt werden.
Brokkoli, Kräuter, Kresse, Sommersalate, Chicorée, aber
auch Auberginen und Melonen,
Stangen- und Buschbohnen säen.
Sommerblumen:
Mitte des Monats Mai
dürfen
frostempfindliche Sommerblumen auf den Balkon und in den
Garten.
Am 15 .5 ist die "Kalte
Sophie"
und die Zeit der Nachtfröste ist dann wohl vorbei. Nun können
kälteempfindliche Sommerblumen an ihren endgültigen Standort.
Die Auswahl an Beet- und Balkonpflanzen ist groß. Klassiker
wie
Geranien, Petunien und Begonien gibt es wieder in vielen neuen
Farben
oder Sorten.
Rosen:
An den neuen Austrieben der Rosen treten jetzt häufig
Blattläuse
auf. Diese sitzen besonders an den jungen Triebspitzen, und
Knospen.
Diese Läüse saugen die Triebe und Blätter an, die dann
verkrüppeln. Außerdem wird ein Schmierfilm hinterlassen,
auf dem sich dann schwarze Rußtaupilze ansiedeln können.
Man sollte zunächst
versuchen,
die Blattläuse mechanisch zu beseitigen (z. B. durch
Abspritzen
mit einem Wasserstrahl). Sollte dieses nicht gelingen, eignen
sich nicht
bienengefährliche Pflanzenschutzmittel (im Fachhandel
erhältlich
z. B. Neudosan Neu Blattlausfrei, Schädlingsfrei Naturen oder
Schädlingsfrei
Neem u.a.). Man sollte beachten, dass Blattläuse oft auch
schon
von alleine nach einiger Zeit verschwinden, um auf andere
Wirtspflanzen
abzuwandern.
Echten Mehltau an Rosen sollte sofort bekämpfen werden,
denn
wenn die Blattoberflächen vollständig mit grauen Belag
überzogen sind, ist es meist schon zu spät. Beim Beginn des
Befalls, sofort die entsprechenden Pflanzenteile durch
Rückschnitt
entfernen. Die entfernten Teile können auf dem Kompost
entsorgt
werden, da Mehltaupilze nur auf lebenden Pflanzen
existieren
können.
Es kann aber auch zusätzlich der Einsatz von Fungiziden
erwogen
werden. Diese Mittel wirken am besten bei einer
Tagestemperaturen um
20°C. Hierbei sind unbedingt die Vorschriften auf den
Packungsbeilagen
zu beachten.!