Allgemeine Tipps für Mai      

Gemüse:
Ab Mitte des Monats Mai können empfindliche Gemüse- und
Obstarten ins Freiland z.B. Tomaten, Gurken, Paprika, Sellerie, Zucchini, ausgepflanzt werden.
Brokkoli, Kräuter, Kresse, Sommersalate, Chicorée, aber auch Auberginen und Melonen,
Stangen- und Buschbohnen säen.

Sommerblumen:
Mitte des Monats Mai dürfen frostempfindliche Sommerblumen auf den Balkon und in den Garten.
Am 15 .5 ist die "Kalte Sophie" und die Zeit der Nachtfröste ist dann wohl vorbei. Nun können kälteempfindliche Sommerblumen an ihren endgültigen Standort. Die Auswahl an Beet- und Balkonpflanzen ist groß. Klassiker wie Geranien, Petunien und Begonien gibt es wieder in vielen neuen Farben oder Sorten.

Rosen:
An den neuen Austrieben der Rosen treten jetzt häufig Blattläuse auf. Diese sitzen besonders an den jungen Triebspitzen, und Knospen. Diese Läüse saugen die Triebe und Blätter an, die dann verkrüppeln. Außerdem wird ein Schmierfilm hinterlassen, auf dem sich dann schwarze Rußtaupilze ansiedeln können.
Man sollte zunächst versuchen, die Blattläuse mechanisch zu beseitigen (z. B. durch Abspritzen mit einem Wasserstrahl). Sollte dieses nicht gelingen, eignen sich nicht bienengefährliche Pflanzenschutzmittel (im Fachhandel erhältlich z. B. Neudosan Neu Blattlausfrei, Schädlingsfrei Naturen oder Schädlingsfrei Neem u.a.). Man sollte beachten, dass Blattläuse oft auch schon von alleine nach einiger Zeit verschwinden, um auf andere Wirtspflanzen abzuwandern.

Echten Mehltau an Rosen sollte sofort bekämpfen werden, denn wenn die Blattoberflächen vollständig mit grauen Belag überzogen sind, ist es meist schon zu spät. Beim Beginn des Befalls, sofort die entsprechenden Pflanzenteile durch Rückschnitt entfernen. Die entfernten Teile können auf dem Kompost entsorgt werden, da Mehltaupilze nur auf lebenden Pflanzen existieren können.
Es kann aber auch zusätzlich der Einsatz von Fungiziden erwogen werden. Diese Mittel wirken am besten bei einer Tagestemperaturen um 20°C. Hierbei sind unbedingt die Vorschriften auf den Packungsbeilagen zu beachten.!